Stand: 05.04.2022
Die Landesregierung hat am 1.4.2022 die neue CoronaVO
veröffentlicht, die ab 3.4.2022 und zunächst bis längstens
1.5.2022 gilt und dem Gastgewerbe wieder zahlreiche
Freiheiten zurückgeben.
Was jetzt gilt:
Die bisherigen Zugangsregelungen in Gastronomie und
Hotellerie entfallen. Es ist damit keine Kontrolle von 3G-
Nachweisen mehr erforderlich, jeder Gast hat Zutritt,
unabhängig vom Impfstatus (also neben Geimpften und
Genesenen auch Ungeimpfte (auch ohne Test)).
Der Zutritt zu Diskotheken, Clubs und clubähnlichen
Betrieben ist ebenfalls unbeschränkt möglich, die bisherige
Regelung 2G-Plus entfällt ersatzlos. Auch zu diesen
Betrieben hat jeder Gast Zutritt, unabhängig vom Impfstatus
(Jugendschutzbeschränkungen u.Ä. gelten weiterhin).
Die Maskenpflicht für Gäste in den Betrieben (auch in
Diskotheken) entfällt, Masken werden nur noch empfohlen.
Eine Maskenpflicht gilt nur noch im öffentlichen
Personennah- und Fernverkehr, in Arzt- und Zahnarztpraxen,
Einrichtungen des Rettungsdienstes etc.
Mit dem Fall der Zugangsregelungen fallen auch
Testnachweise für den Zutritt weg.
Eine Testpflicht gilt nur noch in Kindertageseinrichtungen,
Schulen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc.
Die Masken- und Testpflicht von Beschäftigten richtet sich
nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung, vgl. unten.
Der Abstand von 1,5 Metern wird ebenfalls nur noch
empfohlen.
Gleiches gilt für Hygieneempfehlungen (das bisher
notwendige Hygienekonzept nach der alten CoronaVO ist
entfallen).
Schon seit 19.03.2022 gibt es keine Personenbegrenzungen
mehr für Ungeimpfte bei privaten
Zusammenkünften/Veranstaltungen
Ebenfalls sind zum 19.03.2022 schon die
Kapazitätsobergrenzen bei Veranstaltungen komplett
entfallen.